41.2.4.Nr.38
§ 12 L-VBG Kärnten
§ 77 Abs. 2 lit. a und f L-VBG Kärnten
§ 27 Z 4 dritter Fall
1. Weigert sich ein Abteilungsleiter trotz Ermahnungen und Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen beharrlich, an einer erforderlichen ISO-Zertifizierung durch Dokumentation der Arbeitsabläufe mitzuwirken, und bewirkt er dadurch eine erhebliche Verzögerung dieses Projekts, begründet dies eine beharrliche Pflichtverletzung, bei welcher dem Dienstgeber die Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses nicht zumutbar ist, wenn kein Rechtsgrund für die Verweigerung der notwendigen Mitwirkung ersichtlich ist.

