41.2.4.Nr.32
§ 15 Abs. 3 lit. c BAG
1. Der Entlassungsgrund der Pflichtenverletzung oder -vernachlässigung trotz wiederholter Ermahnungen kann bei Lehrlingen auch durch mehrere zum Teil gravierende Fehler und Nachlässigkeiten bei der Arbeit erfüllt werden.

