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Pflichtwidriges Deponieren abgelaufenen Fleisches - OGH 27.6.2007, 8 ObA 23/07a

22. LfgOktober 2007

41.2.4.Nr.30

§ 27 Z 1 dritter Fall, Z 4 zweiter Fall AngG

1. Wird ein pflichtverletzendes Verhalten ohne Rechtsirrtum lediglich als Ordnungsverstoß gewertet, liegt auch bei häufigen Verstößen weder Vertrauensunwürdigkeit noch eine beharrliche Pflichtverletzung vor.

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