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Was ist zusammenrechenbar? Kurzfristiges Entfernen in der Nachtschicht (30 Minuten) und vorherige andersartige Pflichtverletzungen - OGH 25.01.2006, 9 ObA 169/05a

18. LfgJuni 2006

41.2.4.Nr.25

§ 82 lit. f erster und zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 erster und zweiter Fall AngG

1. Die Entlassungsgründe des § 82 lit. f GewO sind iSd § 27 Z 4 erster oder zweiter Tatbestand AngG auszulegen.

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