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Dienstverrichtung (Verkäufer) mit Alkoholgeruch - OGH 3.8.2005, 9 ObA 114/05p

17. LfgFebruar 2006

41.2.4.Nr.24

§ 27 Z 4 AngG
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859

1. Verrichtet ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistungen wiederholt alkoholisiert und wurde er zweimal - jeweils unter Androhung der Entlassung - verwarnt, stellt, auch wenn sich das Verhalten kurzzeitig gebessert hat, abermaliger Alkoholgeruch - nachdem Alkohol konsumiert wurde - beim Erscheinen zum Dienst, kann derartiges Verhalten auch der beharrlichen Nichtbefolgung durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigter Anordnungen iSd § 27 Z 4 AngG unterstellt werden.

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