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Verweigerung von Anordnungen: konkret und deutlich? - OGH 9.7.2003, 9 ObA 37/03m

11. LfgFebruar 2004

41.2.4.Nr.22

§ 27 Z 4 zweiter Fall (1. und 2. Modifikation) AngG
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859

1. Der Entlassungsgrund der Ablehnung einer berechtigten dienstlichen Anordnung (§ 27 Z 4 AngG zweiter Fall, 2. Modifikation) setzt konkrete und deutliche Anordnungen voraus.

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