41.2.4.Nr.17
§ 82 lit. f 2. Fall GewO 1859
1. Der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung wegen grob genesungsbeeinträchtigenden Verhaltens im Krankenstand bedarf keiner vorherigen Verwarnung.
41.2.4.Nr.17
§ 82 lit. f 2. Fall GewO 1859
1. Der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung wegen grob genesungsbeeinträchtigenden Verhaltens im Krankenstand bedarf keiner vorherigen Verwarnung.
