41.2.4.Nr.16
§ 82 lit. f 2. Fall GewO 1859
1. Wo für die Entlassung wegen beharrlicher Pflichtenverletzung eine vorangegangene Verwarnung notwendig ist, wird diese durch den schon vor der ersten Pflichtverletzung erfolgten Hinweis auf die Verantwortung bei der Arbeit und auf allfällige Folgen nicht ersetzt.

