41.2.4.Nr.14
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG
1. § 82 lit. f zweiter Tatbestand GewO 1859 umfasst jegliche Vernachlässigung der aus dem Arbeitsvertrag geschuldeten Pflichten, insbesondere auch den Verstoß gegen durch den Gegenstand der Arbeitsleistung gerechtfertigte Weisungen.

