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Faktische Verweigerung von Aushilfsarbeiten - OGH 23.1.2002, 9 ObA 207/01h

6. LfgJuli 2002

41.2.4.Nr.14

§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG

1. § 82 lit. f zweiter Tatbestand GewO 1859 umfasst jegliche Vernachlässigung der aus dem Arbeitsvertrag geschuldeten Pflichten, insbesondere auch den Verstoß gegen durch den Gegenstand der Arbeitsleistung gerechtfertigte Weisungen.

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