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Häufiges Zuspätkommen, Ernsthaftigkeit von Verwarnungen - OGH 15.11.2001, 8 ObA 264/01h

6. LfgJuli 2002

41.2.4.Nr.13

§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG

1. Für § 27 Z 4 zweiter Tatbestand AngG ist entscheidend, ob sich das Verhalten als „beharrliche“ Weigerung darstellt.

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