41.2.4.Nr.8
§ 82 lit. f 2. Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG
1. Die Anordnung eines strikten Alkoholverbots ist bei einem Bauspengler unter Bedachtnahme auf die Art der auszuführenden Arbeiten gerechtfertigt.
41.2.4.Nr.8
§ 82 lit. f 2. Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG
1. Die Anordnung eines strikten Alkoholverbots ist bei einem Bauspengler unter Bedachtnahme auf die Art der auszuführenden Arbeiten gerechtfertigt.
