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Verweigerung auswärtiger Nächtigung im LKW - OGH 14.2.2001, 9 ObA 348/00t

3. LfgJuli 2001

41.2.4.Nr.7

§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859

1. Unter § 82 lit. f zweiter Tatbestand GewO 1859 fällt auch, wenn sich der Arbeitnehmer nicht den durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers fügt.

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