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Bekleidungsweisungen: „Königskette“ im Bankbereich - OGH 11.2.1999, 8 ObA 195/98d

1. LfgJuni 2000

41.2.4.Nr.1

§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG
§ 16 ABGB, Art 8 MRK
§ 97 Abs. 1 Z 1 ArbVG

1. Eine individuelle Weisung ist jedenfalls insoweit gerechtfertigt, als einem Angestellten verboten wird, im allgemeinen Bankbereich eine auffallende Goldkette („Königskette“ 65 cm lang, 1 cm Durchmesser) sichtbar über dem Hemd zu tragen, weil dies massiv dem Verständnis der Bevölkerung vom Erscheinungsbild eines männlichen Bankbeamten widerspricht.

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