41.2.3.Nr.23
§§ 27 Z 4 erster und zweiter Fall AngG
§ 863 ABGB
1. § 27 Z 4 erster Fall AngG berechtigt den Dienstgeber zur Entlassung, wenn der Angestellte ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit die Dienstleistung unterlässt.

