41.2.3.Nr.16
§ 9 BAG
§ 18 Abs. 1 BAG
§ 1154b Abs. 5 ABGB
§ 1155 ABGB
§ 21 Abs. 1 und 2 SchulpflichtG (SchPflG) 1985
§ 82 lit. f erster Fall GewO 1859
1. Obwohl ein Berufsschulbesuch in der Behaltefrist keinen Fall des § 1154b Abs. 5 ABGB darstellt und daher kein Anspruch auf Entgelt besteht, ergibt sich aus den Schulbesuchsmöglichkeiten des § 21 Abs. 2 SchulpflichtG die klare Absicht des Gesetzgebers, den Lehrabschluss zu fördern.

