41.2.3.Nr.15
§ 82 lit. f erster Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 erster Fall AngG
1. Der (iS des § 27 Z 4 AngG auszulegenden) Entlassungstatbestand des § 82 lit. f, 1. Tatbestand, GewO 1859 umfasst auch das pflichtwidrige Nichterscheinen zur Arbeit während einer den Umständen nach erheblichen Zeit.

