vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Irrtümliche Nichtarbeit (nach Konkurseröffnung) - OGH 8.5.2002, 9 ObA 53/02p

7. LfgNovember 2002

41.2.3.Nr.7

§ 82 lit. f GewO 1859

1. Der Entlassungsgrund des § 82 lit. f GewO, 1. Tatbestand, erfasst jedes pflichtwidrige und schuldhafte Nichteinhalten der pflichtgemäßen Arbeitszeit und daher auch das pflichtwidrige und schuldhafte Nichterscheinen zur Arbeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!