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Häufiges Zuspätkommen - OGH 15.11.2001, 8 ObA 264/01h

6. LfgJuli 2002

41.2.3.Nr.6

§ 27 Z 4 erster Fall AngG

1. § 27 Z 4 erster Tatbestand AngG erlaubt die Entlassung eines Arbeitnehmers, wenn dieser ohne einen rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit die Dienstleistung unterlässt.

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