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Sonstige Arbeitsverhinderungen - OGH 11.2.1999, 8 ObA 21/99t

1. LfgJuni 2000

41.2.3.Nr.1

§ 27 Z 4 AngG
§ 8 Abs. 3 AngG
§ 16 Abs. 1 UrlG

1. Sowohl einem rechtmäßigen Hinderungsgrund im Sinne des § 27 Z 4 AngG als auch dem wichtigen persönlichen Grund im Sinne des § 8 Abs. 3 AngG liegt eine Interessenabwägung zwischen der Erfüllung der Arbeitspflicht und diversem nach Recht, Sitte oder Herkommen wichtigen persönlichen Gründen zugrunde.

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