41.2.2.Nr.2
§ 27 Z. 1 erster Fall AngG
1. Nach der Rsp bekleidet ein als Kassier beschäftigter Angestellter eine Vertrauensposition, zumal die Natur seiner Tätigkeit besonders einfache Gelegenheit zur finanziellen Schädigung des Dienstgebers bietet.
41.2.2.Nr.2
§ 27 Z. 1 erster Fall AngG
1. Nach der Rsp bekleidet ein als Kassier beschäftigter Angestellter eine Vertrauensposition, zumal die Natur seiner Tätigkeit besonders einfache Gelegenheit zur finanziellen Schädigung des Dienstgebers bietet.
