41.2.1.Nr.154
§ 27 Z 1 AngG
1. Beim Entlassungsgrund der dienstlichen Vertrauensunwürdigkeit kommt es vor allem darauf an, ob für den Dienstgeber vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung bestand, dass seine Belange durch den Angestellten gefährdet seien.

