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Sperrfläche und Motorradabstellfläche Eigeninteresse-Amtsmissbrauch durch Bediensteten mit größerer Vertrauensstellung? - OGH 30.9.2025, 8 ObA 35/25t

77. LfgFebruar 2026

41.2.1.Nr.153

§ 133 Abs. 2 Z 2 W-BedG

1. Nach § 133 Abs. 2 Z 2 W-BedG liegt ein wichtiger Grund, der die Dienstgeberin zur Entlassung berechtigt, unter anderem dann vor, wenn der Bedienstete sich einer Handlung oder Unterlassung schuldig macht, die ihn des Vertrauens der Dienstgeberin unwürdig erscheinen lässt.

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