41.2.1.Nr.150
§ 27 Z 1 3. Fall AngG
1. Entscheidend für dienstliche Vertrauensunwürdigkeit ist, ob das Verhalten als so schwerwiegend angesehen werden muss, dass das Vertrauen des Arbeitgebers derart heftig erschüttert wird, dass ihm eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

