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Demonstrationsteilnahme im Krankenstand Flüchtlingsbetreuer mit politischem Fernseh-Interview Grob genesungsbeeinträchtigendes Verhalten? - OGH 5.12.2024, 8 ObA 54/24k

74. LfgFebruar 2025

41.2.1.Nr.151

§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
Art. 11 EMRK

1. Ein Dienstnehmer muss sich bei einer durch Krankheit ausgelösten Arbeitsunfähigkeit so verhalten, dass seine Arbeitsfähigkeit möglichst bald wieder hergestellt wird.

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