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Vertrauensunwürdigkeit: bewusst wahrheitswidrige Arbeitszeit-Eingabe ins Zeiterfassungssystem im Homeoffice? - OGH 27.9.2023, 9 ObA 58/23d

71. LfgFebruar 2024

41.2.1.Nr.148

§ 27 Z. 1 Fall 3 AngG

1. Unter Vertrauensunwürdigkeit fällt jede Handlung oder Unterlassung, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis den Angestellten des dienstlichen Vertrauens unwürdig erscheinen lässt, weil der Arbeitgeber befürchten muss, dass er seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen werde, sodass dadurch die dienstlichen Interessen gefährdet sind.

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