41.2.1.Nr.147
§ 27 Z 1 dritter (letzter) Fall AngG
1. Schon der Versuch heimlichen Aufnehmens eines fremden Gesprächs zwischen dem Arbeitgeber und der ihr vorgesetzten abwesenden Leiterin des Vorstandssekretariats mittels Handy-Aufnahmefunktion begründet den Entlassungsgrund dienstlicher Vertrauensunwürdigkeit.

