41.2.1.Nr.142
§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG
1. Der Arbeitnehmer ließ als ärztlicher Leiter eines vom Arbeitgeber zur Behandlung Suchtkranker betriebenen Ambulatoriums in einem Behandlungsgespräch gegenüber einer Patientin Bemerkungen fallen, die diese als sexuell anzüglich empfand, er berührte sie unangekündigt im Schulter- und Nackenbereich, was für sie unangenehm war.

