41.2.1.Nr.137
OÖ GDG 2003
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 105 Abs. 3 ArbVG
1. Dass es während des ersten „Covid-Shutdowns“ eine vertrauensverwirkende Verletzung der Verhaltensrichtlinien für den Betrieb eines Altenheims begründete, ist nicht unvertretbar, wenn der verantwortliche Heimleiter wohngruppenübergreifende Treffen zum gemeinsamen Singen der Bewohner duldete, die teilweise auch in einem geschlossenen Raum stattfanden, und trotz Anordnung der Schließung der Speisesäle den Betrieb einer Cafeteria aufrecht erhielt.

