41.2.1.Nr.136
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 34 Abs. 2 lit. b VBG
§ 7 Abs. 2 des KollV für Angestellte des A
1. Eine Arbeitnehmerin setzt den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit, wenn sie ungeachtet einer am Vortag anlässlich einer Testung gemäß § 7 Epidemiegesetz bis zum Vorliegen des Testergebnisses angeordneten Absonderung als Corona-Verdachtsfall - eigenmächtig und ohne den Dienstgeber darüber zu informieren - zum Dienst erschien und dadurch zumindest fahrlässig alle Kolleginnen ihrer Abteilung der Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit aussetzte.

