41.2.1.Nr.135
§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG
1. Unter Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 letzter Fall AngG fällt jede Handlung oder Unterlassung eines Angestellten, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis diesen des dienstlichen Vertrauens unwürdig erscheinen lässt.

