41.2.1.Nr.134
§ 27 Z 1 3. Fall AngG
Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
§ 106 ArbVG
1. Nimmt ein Angestellter heimlich ein Gespräch mit dem Standortdirektor im Beisein des Betriebsratsvorsitzenden mit dem Mobiltelefon auf und steht nicht fest, dass dies eine Reaktion auf einen einseitigen Eingriff in die Entgeltvereinbarung war, zu der er sich durch das Fehlverhalten der Arbeitgeberin hinreißen habe lassen, ist die Beurteilung nicht zu beanstanden, der Arbeitgeberin sei eine Weiterbeschäftigung unzumutbar gewesen, weil die notwendige Vertrauensbasis durch das rechtswidrige Vorgehen des Angestellten derart schwer erschüttert gewesen sei.

