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Vorbereitende interne Handlungen zur künftigen Ausübung einer selbständigen Konkurrenztätigkeit Auch ohne gezielte Kundenakquise? Verstoß gegen Nebenbeschäftigungsverbot? - OGH 29.11.2021, 8 ObA 85/21i

66. LfgJuni 2022

41.2.1.Nr.138

§ 27 Z 1 dritter Satz, Z 3 AngG

1. Als wichtiger Grund, der zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, ist es nach § 27 Z 3 AngG (ua) anzusehen, wenn ein Angestellter ohne Einwilligung des Dienstgebers ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt oder im Geschäftszweig des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte macht.

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