41.2.1.Nr.127
§ 35 Abs. 2 lit. e Stm. GVBG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
41.2.1.Nr.127
§ 35 Abs. 2 lit. e Stm. GVBG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
