41.2.1.Nr.123
§ 27 Z. 1 letzter Fall AngG
1. Wesentliches Merkmal für den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit ist der vom Dienstnehmer verschuldete, objektiv begründete Vertrauensverlust.
41.2.1.Nr.123
§ 27 Z. 1 letzter Fall AngG
1. Wesentliches Merkmal für den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit ist der vom Dienstnehmer verschuldete, objektiv begründete Vertrauensverlust.
