41.2.1.Nr.122
§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG
§ 37 Abs. 1 und 2 ArbVG
1. Entscheidend für den Entlassungstatbestand der Vertrauenswürdigkeit ist, ob das Verhalten als so schwerwiegend angesehen werden muss, dass es das Vertrauen des Arbeitgebers derart heftig erschüttert, dass ihm die Weiterbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden kann.

