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absichtliche Nicht- und Falschinformation - zwecks Desavouierung des Vorgesetzten und der Geschäftsleitung im Aufsichtsrat - OGH 23.2.2018, 8 ObA 57/17s

55. LfgOktober 2018

41.2.1.Nr.122

§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG
§ 37 Abs. 1 und 2 ArbVG

1. Entscheidend für den Entlassungstatbestand der Vertrauenswürdigkeit ist, ob das Verhalten als so schwerwiegend angesehen werden muss, dass es das Vertrauen des Arbeitgebers derart heftig erschüttert, dass ihm die Weiterbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden kann.

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