41.2.1.Nr.121
§ 7 Abs. 1 AngG
§ 27 Z. 1 dritter Fall und Z 3 AngG
1. Ein Verstoß gegen das Konkurrenzverbot des § 7 Abs. 1 AngG kann den Entlassungsgrund des § 27 Z 3 AngG verwirklichen, wenn der Angestellte ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt oder im Geschäftszweige des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte macht.

