41.2.1.Nr.102
§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG
§ 38 Abs. 1 BWG
§ 101 Abs. 1 BWG
Art. 6 Abs. 1 EMRK
1. Ein Dienstnehmer kann mit der Vorlage von Urkunden an das Erstgericht Geheimhaltungspflichten verletzen, wenn die Volksöffentlichkeit nicht ausgeschlossen wird.

