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Unterschriftenfälschung durch Bankangestellten - objektiv schwere Pflichtverletzung auch ohne Ermahnung - OGH 27.5.2015, 8 ObA 36/15z

46. LfgOktober 2015

41.2.1.Nr.101

§ 27 Z 1 dritter Fall AngG

1. Vertrauensunwürdigkeit verwirklicht jede Handlung oder Unterlassung, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis - bei objektiver Betrachtung - den Angestellten des dienstlichen Vertrauens seines Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt, weil dieser befürchten muss, dass seine dienstlichen Interessen durch das Verhalten des Angestellten gefährdet sind.

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