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Berufsdetektiv - „Erlauben“ unwahrer Referenz in fremdem Lebenslauf Abgemahnter Zugriff auf privaten GF-Email-Account - OGH 28.4.2015, 8 ObA 12/15w

46. LfgOktober 2015

41.2.1.Nr.100

§ 27 Z.1 3. Fall AngG
§ 106 Abs. 2 ArbVG
§ 129 GewO 1994
§ 130 Abs. 8 bis 10 GewO 1994
§ 367 Z 50 GewO 1994

1. Für die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer durch treuwidriges Verhalten die betrieblichen Interessen verletzt hat, kann auch der Art des Betriebs maßgebliche Bedeutung zukommen, weil in manchen Branchen - etwa auch im Sicherheitswesen - den Angestellten ein besonderes Vertrauen entgegengebracht werden muss.

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