41.2.1.Nr.99
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 153 StGB
1. Erhebt ein Arbeitnehmer gegen den Geschäftsführer der Arbeitgeberin wider besseres Wissen ua den Vorwurf der Untreue (§ 153 StGB), stellt dies den Entlassungsgrund der dienstlichen Vertrauensunwürdigkeit dar, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Handlung bei der Arbeitgeberin auch subjektiv zu einem Vertrauensverlust geführt hat.

