41.2.1.Nr.96
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Die Verschwiegenheits- und Diskretionspflichten im Arbeitsverhältnis als Ausdruck der Treuepflicht gehen über Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse hinaus.
41.2.1.Nr.96
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Die Verschwiegenheits- und Diskretionspflichten im Arbeitsverhältnis als Ausdruck der Treuepflicht gehen über Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse hinaus.
