41.2.1.Nr.95
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Dringen eine Angestellte und ihr Ehemann in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken in das unversperrte Haus des Arbeitgebers ein, um ihrer Ansicht nach fällige Raten eines diesem vom Ehemann gewährten Darlehens einzufordern, führt der Ehemann mit ihrem Wissen einen Baseballschäger mit, um den Arbeitgeber damit erforderlichenfalls zu bedrohen und bedroht der Ehemann die Ehefrau des Arbeitgebers sinngemäß damit, sie mit dem Baseballschläger zu schlagen, wenn sie ihm kein Geld gebe, schreien beide die Ehefrau des Arbeitgebers auf aggressivste Weise an, sodass sie beiden zumindest € 1.000,- in bar ausfolgt, begründet dieses Verhalten den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit, wenn die Arbeitnehmerin gegen das Verhalten ihres Ehemannes nicht einschreitet und nicht zu erkennen gibt, dass sie es nicht billige.

