41.2.1.Nr.94
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 1010 ABGB
1. Richtete die Angestellte einer Steuerberaterin mit deren ausdrücklicher Zustimmung einige Male für einen Bekannten im Zusammenhang mit dessen Jahresabschluss im Vertretungsnamen der Kanzlei kurze Schreiben an das Finanzamt, liegt keine Vertrauensunwürdigkeit vor.

