41.2.1.Nr.93
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 26 Abs. 2 OÖ Gemeinde-DR- und GehaltsG
§ 8 Abs. 2 BEinstG
1. Für die Beurteilung des Entlassungsgrunds der Vertrauensunwürdigkeit ist an das Gesamtverhalten des Angestellten ein objektiver Maßstab anzulegen, der nach den Begleitumständen des einzelnen Falles und nach der gewöhnlichen Verkehrsauffassung angewendet zu werden pflegt.

