41.2.1.Nr.92
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. An das Verhalten eines Vorstands einer Aktiengesellschaft ist hinsichtlich seiner Vertrauenswürdigkeit ein besonders strenger Maßstab anzulegen.
41.2.1.Nr.92
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. An das Verhalten eines Vorstands einer Aktiengesellschaft ist hinsichtlich seiner Vertrauenswürdigkeit ein besonders strenger Maßstab anzulegen.
