41.2.1.Nr.88
§ 34 Abs. 2 lit. b VBG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Ob der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit - hier nach § 34 Abs. 2 lit. b VBG 1948 - verwirklicht ist, ist eine Frage des Einzelfalls, die regelmäßig die Zulässigkeit der Revision nicht rechtfertigen.

