41.2.1.Nr.83
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Mit der Geschäftsführung ausdrücklich vereinbarte Manipulationen der Fahrtenbücher, weil aus abgabenrechtlichen Gründen bestimmte Kilometergrenzen nicht überschritten werden sollten, begründen auch dann keine für die Entlassung ausreichende Vertrauensunwürdigkeit, wenn die Angestellte dies methodisch leicht abgewandelt, inhaltlich aber unverändert fortsetzt.

