41.2.1.Nr.82
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Bei Pflichtverstößen des Arbeitnehmers wird der Mangel an klaren Anweisungen zu Lasten des Arbeitgebers ausgelegt.
41.2.1.Nr.82
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Bei Pflichtverstößen des Arbeitnehmers wird der Mangel an klaren Anweisungen zu Lasten des Arbeitgebers ausgelegt.
