41.2.1.Nr.84
§ 7 AngG
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Eine dem § 7 AngG nicht zu unterstellende Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen kann nach den Umständen des Einzelfalls zur Entlassung berechtigen, wenn dem Angestellten konkrete Verstöße gegen seine Treuepflicht zur Last fallen oder er ein bestimmtes Verhalten einnimmt, das ihn des Vertrauens seines Dienstgebers unwürdig macht.

