41.2.1.Nr.72
§ 82 lit. d GewO 1859
§ 127 StGB
§ 134 Abs. 2 StGB
1. Auch ein nach einem Fahrzeugbrand (versuchter) Diebstahl - im Anlassfall eines einer Außendienstmitarbeiterin zur Benutzung gegebenen Navigationsgeräts - erfüllt den Tatbestand des § 89 lit. d GewO 1859.

